Kosten

Was kostet die rechtsanwaltliche Beratung und die Vertretung in Familiensachen vor Gericht? Rechtsanwälte arbeiten gegen Honorar. Nachfolgend ein kurzer Überblick über mögliche Kosten.

Es gibt viele Situationen, in denen man fachkundigen rechtlichen Rat benötigt. Das Rechtanwaltshonorar sollte Sie nie von einer rechtlichen Beratung abhalten. Warum?

Die Rechtsanwaltsgebühren sind durch ein Bundesgesetz, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Die Gebühren steigen in Abhängigkeit zum Gegenstandswert des Verfahrens (§§ 2, 13 RVG). Bei einer familienrechtlichen Erstberatung beträgt die Gebühr unabhängig vom Gegenstandswert nach § 13 RVG, VV 2102 höchstens 190,00 € zzgl. Schreibentgelte von höchstens 20,00 € und zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie können sich also über Trennung, Scheidung, Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung unabhängig vom Gegenstandswert umfassend familienrechtlich erstberaten lassen. Bei niedrigen Gegenstandswerten und Einzelfragen etwa zu Umgangs- oder Sorgerechtsregelungen ist auf der Grundlage von 0,1 – 1,0 des Gebührenrahmens nach § 13 RVG, VV 2100,2101 für eine Beratung abzurechnen. Umfassend über das Gebührenrecht können Sie sich unter www.bundesrechtsanwaltskammer.de und dem Link zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) informieren.

Ein Vereinbarung über die Honorarhöhe und ein Zeithonorar kann vertraglich geschlossen werden und ist insbesondere bei dauerhafter Beratungstätigkeit angezeigt. Bereits zu Beginn des Erstgesprächs sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt die Kosten der rechtlichen Beratung bzw. Vertretung in Ihrer Angelegenheit klären und ggf. schriftlich festlegen. Rechtsschutzversicherungen tragen für den Versicherungsnehmer je nach Vertragsinhalt zumeist die Kosten einer familienrechtlichen Beratung, etwa wegen Unterhalt bei Getrenntleben. Nicht übernommen werden jedoch die Kosten von familienrechtlichen Gerichtsverfahren oder gar die Kosten der Scheidung. Den Umfang der Übernahme der Kosten einer familienrechtlichen Beratung klärt eine Anfrage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer.

Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe gewährt der Staat bei niedrigen Einkommen. Die Prozesskostenhilfe sichert Ihnen die Hilfe durch einen Rechtsanwalt vor Gericht, während die Beratungshilfe bei außergerichtlicher Vertretung in Frage kommt. Ob Sie diese Hilfen erhalten, richtet sich nach Ihren Einkommens- und Vermögensverhält-nissen. Bringen Sie daher entsprechende Unterlagen zum Erstgespräch mit.

Sollten noch Fragen offen sein, so lassen Sie meiner Kanzlei Ihre individuelle Anfrage zukommen. Auf der Startseite können Sie direkten Kontakt zur Kanzlei aufnehmen.